Impressum - Betreiber und
verantwortlich für diese Seiten
Dirk Stadie
Flinkenberg 27
16303 Schwedt
Tel 03332 520595 /Fax 03332 523441
E-Mail Schwedtfinanz@t-online.de
Gewerbeerlaubnis nach §34c erteilt durch Ordnungsamt der Stadtverwaltung Schwedt/O als zuständige Aufsichtsbehörde
§ 1 Allgemeines Das
Schwedter Finanzierungsbüro übermittelt Daten zwischen kreditsuchenden Personen
und gewerblichen Kreditanbietern. Das Schwedter Finanzierungsbüro stellt die softwaretechnischen
Voraussetzungen zur Verfügung, um kreditsuchende Personen und Kreditanbieter zusammenzubringen.
Die Antragsstellung ist für den Kreditsuchenden kostenlos.Persönliche Daten werden
nur an Anbieter weitergeleitet, die nachweislich für die Herauslage eines Darlehens
in Frage kommen.. Ein Vermittlungserfolg wird nicht geschuldet. Dieser hängt in
erster Linie von den finanziellen und persönlichen Verhältnissen des jeweiligen
vermittlungswilligen Kreditsuchenden ab.Wir haften demzufolge nicht, falls kein
Kreditvertrag zur Auszahlung kommt. § 2 Haftungsausschluss Die
Haftung von dem Schwedter Finanzierungsbüro für irgendwelche Schäden, Folgeschäden,
Verluste oder Benachteiligungen, die dem Nutzer aufgrund der Verwaltung oder Weiterleitung
seiner Daten oder dem Erhalten fremder Daten entstehen, ist ausgeschlossen.Der
Kunde versichert, dass die angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen und ihn
persönlich und seine aktuelle finanzielle Situation beschreiben. Der Kunde ist
für die Richtigkeit seiner Daten selbst verantwortlich. Wir sind daher nicht haftbar
zu machen für Schäden, Folgeschäden, Verluste oder Benachteiligungen, die dem
Nutzer durch die Falschangaben eines anderen Nutzers entstehen. §
3 Vermittlungsvergütung Ein Anspruch auf eine Vermittlungsvergütung
entsteht nur bei erfolgreicher Vermittlung.Diese Vermittlungsvergütung wird im
Einzelfall festgelegt und richtet sich nach Art des Darlehens. Die Vermittlungsvergütung
ist im Vertrag ausgewiesen und wird in einem sogenannten Kreditvermittlungsvertrag
gesondert vereinbart. § 4 Aufgaben und Mitarbeit des Antragstellers Der
Kreditantragsteller stellt nur ernst gemeinte Kreditanfragen. Der
Antragsteller folgt bei Kreditgenehmigung den Anweisungen des Kreditgebers und
verpflichtet sich bankübliche Auflagen (z.B. Unterschriften, Beibringen von Einkommensnachweisen
oder Identitätsnachweisen) zu erfüllen. Sollte der Antragsteller
nach Kreditgenehmigung und Einwilligung seinerseits, und vor Auszahlung des Darlehens
die Mitarbeit an der Vertragsabwicklung beenden, werden ihm die tatsächlich angefallenen
Kosten (Auslagen), maximal aber 45 Euro, in Rechnung gestellt. §
5 Datenverarbeitungsklausel Der jeweilige Vermittlungswillige willigt
ein, dass das Schwedter Finanzierungsbüro die von ihm zur Verfügung gestellten
personenbezogenen Daten verarbeitet. Die Datenverarbeitung geschieht unter Beachtung
der einschlägigen Datenschutzgesetze und erfolgt, um die Vermittlung zu ermöglichen.Das
Schwedter Finanzierungsbüro übermittelt in ihrem Ermessen diese Daten an gewerbliche
Kreditanbieter.Das Schwedter Finanzierungsbüro stellt sicher, dass die personenbezogenen
Daten des Kreditkunden gelöscht werden, sofern die weitere Speicherung nicht mehr
notwendig ist. Der Vermittlungswillige wird über die gespeicherten Daten und deren
Weitergabe auf Anfrage Auskunft erteilt. § 6 Datenschutz Zur
Auftragsabwicklung speichern wir die personenbezogenen Daten und geben sie zu
diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. § 7Änderungen Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von dem Schwedter Finanzierungsbüro jederzeit
geändert werden. Jeder Kunde verpflichtet sich daher, sich ständig über Änderungen
in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren. Jeder Kunde bestätigt
mit Absenden des Kreditanfrageformulars, diese Geschäftsbedingungen gelesen zu
haben und sie anzuerkennen. § 8 Gerichtstand Das Vertragsverhältnis
unterliegt dem deutschen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwedt/O. §
9 Schlußbestimmungen / Salvatorische Klausel Änderungen und Ergänzungen
dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung
dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit
des Vertrages im übrigen dadurch nicht berührt. Die Beteiligten haben die unwirksame
Klausel durch eine wirtschaftliche gleichwertige wirksame Bestimmung zu ersetzen.
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